Kontakt

fire-security-services
Royal Security GmbH
Lindenstraße 17
53844 Troisdorf

Telefon:

+49 2241 972352

Email:

info@www.f-s-s.eu

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag 08:00Uhr -17:00Uhr

Arbeitsschutz

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit, alle Unternehmer in Deutschland verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen bzw. zu verpflichten. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Wir stellen Ihrem Unternehmen, egal welcher Berufsgenossenschaft  Sie angehören, eine geprüfte Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) zur Verfügung. Diese FASI überprüft Ihr Unternehmen nach DGUV V2, den berufsgenossenschaftlichen Regeln, den Regeln der Gewerbeaufsichtsämter, den Verordnungen der Arbeitsstättenverordnung sowie allen relevanten Regeln und Vorschriften die für Ihr Unternehmen wichtig sind. Nur so sind Sie rechtssicher aufgestellt.

Gefährdungsanalysen/Gefährdungsbeurteilungen

Die Pflicht zur Durchführung von Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen ist im §5 Arbeitsschutzgesetz verankert.

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit  erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Betriebsarzt die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen.

Ihr Vorteil:

Erfüllung der Dokumentationspflicht und Rechtssicherheit für den Unternehmer.
Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung werden aufgezeigt.
Eine  langfristige und wirtschaftlich optimierte Planung ist einfacher.

Betriebsanweisungen

Die Erstellung von Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Beschäftigten.
Dies ist in unterschiedlichen Arbeitsvorschriften festgelegt, z.B. §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Auch viele berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) verlangen die Erstellung von Betriebsanweisungen, z.B. die BGV D 6 „Krane“.