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Royal Security GmbH
Lindenstraße 17
53844 Troisdorf

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Öffnungszeiten:

Montag – Freitag 10:00Uhr -17:00Uhr

Brandschutz

Ganzheitlicher Brandschutz sichert Ihrem Unternehmen langfristigen Erfolg.
Wir unterstützen und beraten Sie bei

1.)    Baulichem Brandschutz
Die baulichen Maßnahmen sind sehr vielfältig und beinhalten die verwendeten Baustoffe und Bauteile, in Europa und Deutschland geregelt in DIN EN 13501 und den DIN EN 1992-1-2 für Stahlbetonbau, DIN EN 1993-1-2 für Stahlbau und DIN EN 1995-1-2 für Holzbau, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. In Österreich werden vergleichbare Anforderungen in den verschiedenen TRVB-B festgelegt.

  • Erstellung von Brandschutzgutachten
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten
  • Brandschutztechnische Beratungen

2.)    Organisatorischer Brandschutz
Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnung , Brandschutzplänen sowie Flucht – und Rettungswegpläne.
Unsere Schulung und Seminare (siehe Seminare)

Wir können Ihnen folgendes an Personal stellen:

  • Sicherheits und Gesundheitskoorinatoren
  • Brandschutzbeauftragte
  • Feuerwehrmänner
  • Atemschutzgeräteträger Rettung
  • Atemschutzgeräteträger
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Sicherheitsposten
  • Sicherungsposten
  • Brandposten
  • Ersthelfer

3.)    Anlagentechnischer Brandschutz
Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Verbesserung des Brandschutzes dienen. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere:

  • Brandlastarme Elektroinstallation mit hoher Dezentralität und Fehlerstromschutzschalter mit einem Nennfehlerstrom kleiner 300 mA
  • Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675
  • Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen (i. d. R. Teil einer BMA)
  • optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig auch als Teil einer Brandmeldeanlage
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Anlagen zur Bevorratung von und Versorgung mit Löschwasser
  • selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der zugehörigen Löschmittel
  • nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (Wandhydranten) mit entsprechenden Schlauchanschlüssen als „gebäudeinternes Ende“ trockener oder nasser Steigleitungen
  • Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
  • Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren
  • die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (siehe Notbeleuchtung)
  • manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher)
  • Überdrucklüftungsanlagen zur weitgehenden Vermeidung des Eindringens von Rauch in Flucht- und Rettungswege (z. B. in die Fluchttreppenhäuser von Hochhäusern)
  • Schottungen für die Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand durch Kabelanlagen und Rohre (so genannte Brandschotts) bzw. Brandschutzklappen (BSK) zur Schottung infolge der Durchdringung von Bauteilen – wie vor – durch Lüftungsleitungen und -kanäle.

Im Zuge der Umnutzung, des Umbaus oder der Erweiterung von Bestandsgebäuden (Aufhebung des Bestandsschutzes), aber auch bei Neubauten und als unmittelbare Manifestation des architektonischen Gestaltungswillens, gewinnen die Anlagen des gebäudetechnischen Brandschutzes an Bedeutung.

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